Behandlung als Privatpatient
Keiner geht gerne ins Krankenhaus. Aber wenn es doch einmal sein muss, dann sind Ruhe und erstklassige Versorgung das A und O, damit Sie schnell wieder gesund werden.
Leider haben gesetzlich Krankenversicherte nur Anspruch auf die Unterbringung im Mehrbettzimmer und erhalten eine Behandlung durch den Stationsarzt. Mit der stationären Krankenzusatzversicherung StationärPLUS T können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufstocken und zum Privatpatienten im Krankenhaus werden.
Ihre Leistungen im Überblick
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