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Behandlung als Privatpatient

Keiner geht gerne ins Krankenhaus. Aber wenn es doch einmal sein muss, dann sind Ruhe und erstklassige Versorgung das A und O, damit Sie schnell wieder gesund werden.

Leider haben gesetzlich Krankenversicherte nur Anspruch auf die Unterbringung im Mehrbettzimmer und erhalten eine Behandlung durch den Stationsarzt. Mit der stationären Krankenzusatzversicherung StationärPLUS T können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufstocken und zum Privatpatienten im Krankenhaus werden.

Ihre Leistungen im Überblick

  • Freie Wahl für eine privatärztliche Behandlung durch den Spezialisten/Chefarzt Ihres Vertrauens. Kostenerstattung für Operationen, Visiten und Sonderleistungen. Werden keine privatärztlichen Honorare berechnet, erhalten Sie ersatzweise ein Krankenhaustagegeld von 25,00 Euro pro Tag.
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Übernahme der Mehrkosten für Sonderverpflegung, Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefonanschluss. Bei Nichtinanspruchnahme erhalten Sie ersatzweise ein Krankenhaustagegeld von 35,00 Euro pro Tag.
  • Mutter und Kind vereint – wir übernehmen die Aufenthaltskosten für ein Elternteil. Hinweis: Ihr Kind muss
    versichert sein und darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Macht eine Krankheit oder ein Unfall im Ausland Ihren Rücktransport unerlässlich, werden diese Mehrkosten für Sie übernommen.
  • Unsere Kostenübernahme-Erklärung gegenüber dem Krankenhaus erspart Ihnen Vorauszahlungen.
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