Geräteerkennung

Schnell und sicher online anmelden

Geräteerkennung

Schnell und sicher online anmelden

  • Einmalig Ihre Geräte speichern
  • Direkt verbinden
  • Künftig noch sicherer anmelden
Überblick

Geräteerkennung im Online-Banking

Die Geräteerkennung speichert, welches Gerät regelmäßig für das Online-Banking genutzt wird. Bei bekannten Geräten erfolgt der Login nur mit PIN, ohne TAN. Für neue Geräte bleibt die TAN-Eingabe aktiv. Sie ermöglicht einen schnellen Zugang auf vertrauten Geräten, sorgt für mehr Sicherheit bei neuen Geräten und unterstützt biometrische Verfahren für einen einfachen Login.

Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ihre Online-Banking-Zugangs­daten sind der Schlüssel zu Ihrem Online-Banking. Sollten sie in falsche Hände geraten sein, nutzen Sie diese nicht mehr zur Anmeldung.
  • Wenn Sie ein Gerät häufig nutzen, speichern Sie es am besten als ein bekanntes Gerät. Dafür erteilen Sie einmal eine Freigabe – bei späteren Anmeldungen mit diesem Gerät ist dann keine neue Freigabe mehr nötig.
  • Die Geräteerkennung ist nun auch in den Sparkassen-Apps und in Software-Produkten aktiv.

Ihre S-pushTAN-App in mehreren Sprachen

Die Funktionen zur Einrichtung und Verwaltung Ihrer S-pushTAN-App stehen Ihnen jetzt in mehreren Sprachen zur Verfügung – darunter Englisch, Französisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch und Ukrainisch. Das macht die Nutzung für Sie noch einfacher. Wählen Sie Ihre bevorzugte Sprache ganz bequem in den App-Einstellungen aus.

Einrichtung

Einrichtung – so funktioniert's

Die Abbildung links zeigt den Login-Bildschirm der Internet-Filiale mit Feldern für Anmeldename und Online-Banking-PIN, einem Hinweis zum Speichern des Geräts und der Schaltfläche „Anmelden“.

Im Browser einrichten

  • Stellen Sie sicher, dass Cookies in Ihrem Browser aktiviert sind, damit Ihr Gerät zukünftig automatisch wiedererkannt wird.
  • Melden Sie sich von einem neuen Gerät im Online-Banking an und wählen Sie in der Geräteverwaltung die Option, dieses Gerät zu speichern.
  • Nehmen Sie einmalig eine TAN-Freigabe per pushTAN oder chipTAN vor.
  • Mit diesem Gerät und Browser genügt künftig Anmeldename und PIN. Optional lässt sich die biometrische Erkennung aktivieren.

In der App oder Banking-Software einrichten

  • Die neueste Version der Sparkassen-App oder Banking-Software installieren und bei Bedarf ein Update durchführen.
  • Die Geräteerkennung in der App oder Software aktivieren.
  • Die Geräteerkennung einmalig mit einer TAN-Freigabe per pushTAN oder chipTAN bestätigen.
  • Auf diesem Gerät genügt künftig Anmeldename und PIN für den Login. Optional lässt sich die biometrische Erkennung aktivieren.

Beliebig viele Geräte einfach verwalten

Alle gespeicherten Geräte lassen sich jederzeit im Bereich „Sicherheit und TAN-Verfahren“ oder direkt in der S-pushTAN-App verwalten. Nicht mehr benötigte Geräte können dort einfach und sicher gelöscht werden.

Das Online-Banking im Browser der Internet-Filiale

Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern. So können Sie sich ohne zusätzliche Freigabe anmelden.

Nach Klick auf „Weiter“ prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter, über den Sie das erkannte Gerät speichern können.

Bei der Anmeldung wird Ihnen angezeigt, ob das Gerät wiedererkannt wurde.

Wichtige Voraussetzung: Einsatz von Cookies

Für eine erfolgreiche Wieder­erkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wieder­erkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.

Nachdem Sie sich durch Betätigung des Schiebe­reglers für die Geräte­erkennung entschieden haben und Ihr Gerät als vertrauens­würdig gespeichert wurde, wird das technisch notwendige Cookie "DevicelD" gesetzt. Das Cookie enthält eine zufällig generierte Zeichen­folge (UUID - Universally Unique Identifier), die im Browser als Cookie-Merkmal abgelegt wird. Das Cookie hat eine Gültigkeits­dauer von 180 Tagen. Die Gültigkeits­dauer wird jeweils auf weitere 180 Tage verlängert, wenn Sie sich innerhalb dieses Zeit­raums erneut anmelden.

Da es sich um eine sicherheitsrelevante, technische Information ähnlich einer Sitzungs-ID handelt, fällt das Cookie in die Kategorie der „notwendigen Cookies“, die keine explizite Zustimmung erfordern.

In den Datenschutzhinweisen sind in Kapitel III.2 Verwendung von Cookies - Cookie, Klassifizierung und Speicherdauer aufgeführt.

Das Online-Banking in Sparkassen-Apps

Die Geräteerkennung ist nun auch in der App Sparkasse und anderen Banking-Apps der Sparkasse verfügbar. Dies bietet zusätzlichen Schutz vor Trickbetrug und verhindert den Zugriff auf Ihre Kontodaten mit unrechtmäßig erlangten Zugangsdaten.

Die Grafik zeigt, wie Sie in der Sparkassen-App eine Freigabe für Ihr Gerät erteilen. So wird Ihr Konto besser geschützt und Betrug verhindert.

Die neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie diese Apps einmalig als vertrauenswürdig kennzeichnen, indem Sie bei der nächsten Nutzung eine Freigabe erteilen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version Ihrer Apps verwenden, um sie weiterhin nutzen zu können. Aktualisieren Sie diese daher bei Bedarf umgehend.

Das Online-Banking in Software-Produkten

Die Geräteerkennung steht nun auch für Software-Produkte zur Verfügung. Dadurch ist ein weiterer Schutz vor Trickbetrug gegeben und ein Auslesen Ihrer Kontodaten verhindert. Zum Beispiel mit betrügerisch erbeuteten Zugangsdaten wie Anmeldename und Online-Banking-PIN.

Diese neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie einmalig auch Ihre Software als vertrauenswürdig speichern. Hierfür werden Sie bei der nächsten Nutzung zu einer Freigabe aufgefordert. Sie können das jeweilige Gerät beziehungsweise die Software dann direkt als vertrauenswürdig speichern.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung des Online-Bankings eine aktuelle Version Ihrer Software benötigen. Ältere Versionen unterstützen die Sicherheitsfunktion nicht. Führen Sie gegebenenfalls kurzfristig ein Update durch oder wenden Sie sich bei Problemen an den Hersteller des Software-Produkts.

Sicherheitshinweise

Weitere Sicherheit im Online-Banking

Geräteverlust und Sicherheit

Auch wenn ein Gerät gespeichert ist, bleibt der Zugang zum Online-Banking geschützt. Für den Login sind Anmeldename und PIN nötig. Biometrische Anmeldung wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung bietet zusätzlichen Schutz. Verlorene oder gestohlene Geräte werden sofort aus der Liste vertrauenswürdiger Geräte entfernt – entweder im Online-Banking unter „Sicherheit und TAN-Verfahren“ oder telefonisch bei der Sparkasse beziehungsweise über den Sperr-Notruf 116 116. So bleibt das Konto sicher.

  • Halten Sie Ihre Apps und Software auf allen Ihren Endgeräten immer aktuell.
  • Installieren Sie Apps und Software nur von vertrauenswürdigen Anbietern.
  • Prüfen Sie immer, ob die Daten mit Ihrem Auftrag übereinstimmen.
FAQ

FAQ

Ich habe Probleme mit meiner Banking-Software. Was kann ich tun?

Führen Sie bitte folgende Schritte nacheinander durch. Prüfen Sie nach jedem Schritt, ob die Geräteerkennung wieder funktioniert:

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Banking-Software aktuell ist. Aktualisieren Sie gegebenenfalls die Software.
  2. Aktualisieren Sie die Bankparameter beziehungsweise Kontendetails – in Ihrer Software, im Einstellungsbereich oder in den Einstellungen am Konto selbst.
  3. Wenden Sie sich an den jeweiligen Hersteller der Software.
Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?

Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Manche Browser sind so eingestellt, dass Sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein.

Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.

Sind die zusätzlich erforderlichen TANs beziehungsweise Freigaben in der S-pushTAN-App kostenpflichtig?

Für Sie fallen hier keine Kosten an.

Ich habe bisher einen Passwort-Manager verwendet und habe damit jetzt Probleme.

Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirm­seiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwort­-Managern kommen.

Das Gleiche gilt für die Speicher­möglichkeit von Passwört­ern in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwort-Manager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmelde­daten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager beziehungsweise im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwort­funktion in den Einstellungen.

Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kunden­bedingungen vereinbarten Sorgfalts­pflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmelde­daten mit einem Master-Passwort gesichert ist.

In welchen Fällen ist eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?

In den folgenden Fällen kann eine zusätzliche TAN oder eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt werden:

  • Die gesetzlich verpflichtende "regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs" im Rahmen der EU-Zahlungsdienste­richtlinie (PSD2) bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird auch zukünftig nach Ablauf eines gewissen Zeitraums die erneute Eingabe einer TAN beziehungsweise eine Freigabe über die S-pushTAN-App erforderlich.
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät – zum Beispiel ein neues Notebook, Tablet oder Smartphone oder einen neuen Browser.
  • Sie verwenden eine App oder Software, die Sie noch nicht als vertrauenswürdig bestätigt haben.
  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Sie nutzen einen privaten Surf-Modus in Ihrem Browser.
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Sie nutzen einen Viren-Scanner und müssen eine Ausnahme anlegen – wie zum Beispiel bei Kaspersky.
  • Sie nutzen die Geräteerkennung nicht. Zusätzlich zu Anmeldename und PIN ist eine TAN oder Freigabe in der S-pushTAN-App erforderlich.
Wie schützt die Geräteerkennung beim Online-Banking in Software-Produkten vor unbefugtem Zugriff?

Die Geräteerkennung schützt auch bei der Nutzung von Software-Produkten vor unbefugtem Zugriff. Dafür wird die Software einmalig als vertrauenswürdig gespeichert. Ab diesem Moment erkennt das System das Gerät automatisch. So sind Anmeldename und PIN zusätzlich geschützt, und Trickbetrug wird erschwert. Wichtig ist, immer die aktuelle Software-Version zu verwenden, da ältere Versionen nicht alle Sicherheitsfunktionen unterstützen.

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