Geräteerkennung im Online-Banking
Die Geräteerkennung speichert, welches Gerät regelmäßig für das Online-Banking genutzt wird. Bei bekannten Geräten erfolgt der Login nur mit PIN, ohne TAN. Für neue Geräte bleibt die TAN-Eingabe aktiv. Sie ermöglicht einen schnellen Zugang auf vertrauten Geräten, sorgt für mehr Sicherheit bei neuen Geräten und unterstützt biometrische Verfahren für einen einfachen Login.
Ihre Vorteile im Überblick
Ihre S-pushTAN-App in mehreren Sprachen
Die Funktionen zur Einrichtung und Verwaltung Ihrer S-pushTAN-App stehen Ihnen jetzt in mehreren Sprachen zur Verfügung – darunter Englisch, Französisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch und Ukrainisch. Das macht die Nutzung für Sie noch einfacher. Wählen Sie Ihre bevorzugte Sprache ganz bequem in den App-Einstellungen aus.
Einrichtung – so funktioniert's
Alle gespeicherten Geräte lassen sich jederzeit im Bereich „Sicherheit und TAN-Verfahren“ oder direkt in der S-pushTAN-App verwalten. Nicht mehr benötigte Geräte können dort einfach und sicher gelöscht werden.
Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern. So können Sie sich ohne zusätzliche Freigabe anmelden.
Nach Klick auf „Weiter“ prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter, über den Sie das erkannte Gerät speichern können.
Bei der Anmeldung wird Ihnen angezeigt, ob das Gerät wiedererkannt wurde.
Für eine erfolgreiche Wiedererkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wiedererkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.
Nachdem Sie sich durch Betätigung des Schiebereglers für die Geräteerkennung entschieden haben und Ihr Gerät als vertrauenswürdig gespeichert wurde, wird das technisch notwendige Cookie "DevicelD" gesetzt. Das Cookie enthält eine zufällig generierte Zeichenfolge (UUID - Universally Unique Identifier), die im Browser als Cookie-Merkmal abgelegt wird. Das Cookie hat eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen. Die Gültigkeitsdauer wird jeweils auf weitere 180 Tage verlängert, wenn Sie sich innerhalb dieses Zeitraums erneut anmelden.
Da es sich um eine sicherheitsrelevante, technische Information ähnlich einer Sitzungs-ID handelt, fällt das Cookie in die Kategorie der „notwendigen Cookies“, die keine explizite Zustimmung erfordern.
In den Datenschutzhinweisen sind in Kapitel III.2 Verwendung von Cookies - Cookie, Klassifizierung und Speicherdauer aufgeführt.
Die Geräteerkennung ist nun auch in der App Sparkasse und anderen Banking-Apps der Sparkasse verfügbar. Dies bietet zusätzlichen Schutz vor Trickbetrug und verhindert den Zugriff auf Ihre Kontodaten mit unrechtmäßig erlangten Zugangsdaten.
Die neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie diese Apps einmalig als vertrauenswürdig kennzeichnen, indem Sie bei der nächsten Nutzung eine Freigabe erteilen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version Ihrer Apps verwenden, um sie weiterhin nutzen zu können. Aktualisieren Sie diese daher bei Bedarf umgehend.
Die Geräteerkennung steht nun auch für Software-Produkte zur Verfügung. Dadurch ist ein weiterer Schutz vor Trickbetrug gegeben und ein Auslesen Ihrer Kontodaten verhindert. Zum Beispiel mit betrügerisch erbeuteten Zugangsdaten wie Anmeldename und Online-Banking-PIN.
Diese neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie einmalig auch Ihre Software als vertrauenswürdig speichern. Hierfür werden Sie bei der nächsten Nutzung zu einer Freigabe aufgefordert. Sie können das jeweilige Gerät beziehungsweise die Software dann direkt als vertrauenswürdig speichern.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung des Online-Bankings eine aktuelle Version Ihrer Software benötigen. Ältere Versionen unterstützen die Sicherheitsfunktion nicht. Führen Sie gegebenenfalls kurzfristig ein Update durch oder wenden Sie sich bei Problemen an den Hersteller des Software-Produkts.
Weitere Sicherheit im Online-Banking
Auch wenn ein Gerät gespeichert ist, bleibt der Zugang zum Online-Banking geschützt. Für den Login sind Anmeldename und PIN nötig. Biometrische Anmeldung wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung bietet zusätzlichen Schutz. Verlorene oder gestohlene Geräte werden sofort aus der Liste vertrauenswürdiger Geräte entfernt – entweder im Online-Banking unter „Sicherheit und TAN-Verfahren“ oder telefonisch bei der Sparkasse beziehungsweise über den Sperr-Notruf 116 116. So bleibt das Konto sicher.
FAQ
Führen Sie bitte folgende Schritte nacheinander durch. Prüfen Sie nach jedem Schritt, ob die Geräteerkennung wieder funktioniert:
Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Manche Browser sind so eingestellt, dass Sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein.
Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.
Für Sie fallen hier keine Kosten an.
Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirmseiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwort-Managern kommen.
Das Gleiche gilt für die Speichermöglichkeit von Passwörtern in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwort-Manager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmeldedaten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager beziehungsweise im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwortfunktion in den Einstellungen.
Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kundenbedingungen vereinbarten Sorgfaltspflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmeldedaten mit einem Master-Passwort gesichert ist.
In den folgenden Fällen kann eine zusätzliche TAN oder eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt werden:
Die Geräteerkennung schützt auch bei der Nutzung von Software-Produkten vor unbefugtem Zugriff. Dafür wird die Software einmalig als vertrauenswürdig gespeichert. Ab diesem Moment erkennt das System das Gerät automatisch. So sind Anmeldename und PIN zusätzlich geschützt, und Trickbetrug wird erschwert. Wichtig ist, immer die aktuelle Software-Version zu verwenden, da ältere Versionen nicht alle Sicherheitsfunktionen unterstützen.
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