Stiftungen haben in den letzten Jahren beachtlich an Bedeutung gewonnen. Im Sinne des Allgemeinwohls erfüllen gemeinnützige Zuwendungen heute zunehmend gesellschaftliche Aufgaben. Oft sind es die finanziellen Mittel einer Stiftung, die entscheidend zur Realisierung sinnvoller Projekte des öffentlichen oder kulturellen Bereichs beitragen.
Das soziale Engagement besitzt für die Sparkasse Witten seit langem einen besonderen Stellenwert. Deshalb wurde aus Anlass des 150-jährigen Unternehmensjubiläums im Jahr 2003 die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, Einrichtungen zu fördern, die sich im sozialen, kulturellen, sportlichen oder wissenschaftlichen Bereich engagieren. Dabei bleibt das Stiftungskapital unangetastet und wird gut rentierlich angelegt. Zur Ausschüttung kommen allein die Erträge.
Neben der satzungsmäßig vorgesehenen Einzahlung des Stiftungskapitals durch die Sparkasse freuen wir uns auch besonders über Zuwendungen von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. Wie dies im Einzelfall möglich ist, erfahren Sie gern hier.
Mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital, das bis heute auf 1,5 Millionen Euro angewachsen ist, werden gemeinnützige Projekte aus den Bereichen
gefördert. Nähere Angaben zum Stiftungszweck sind in § 2 der Satzung aufgeführt.
Bei allen Fördermaßnahmen ist es für uns wichtig, dass sie eine Beziehung zu den Menschen in der Stadt Witten und ihrer unmittelbaren Umgebung haben. Über eine breite Streuung der Zuwendungen wird sichergestellt, dass viele Projekte vom Engagement der Stiftung profitieren können.
Die Vorzüge einer Stiftung sind ihre Sicherheit und Dauerhaftigkeit. Die staatliche Stiftungsaufsicht überwacht die Arbeit der Stiftungsorgane und stellt damit sicher, dass der Stiftungszweck als Ausdruck des Stifterwillens respektiert wird. Aus demselben Grund kann die Satzung, in der Vermögen, Zweck und Organisation der Stiftung festgelegt sind, nur mit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde geändert werden.
Als gesetzlicher Vertreter handelt der Vorstand für die Stiftung. Entscheidungen über die Verwendung der Mittel werden vom Kuratorium getroffen. Alle Mitglieder der Stiftungsorgane arbeiten ehrenamtlich.
Die Organe der Stiftung können im Bedarfsfall rasch und flexibel entscheiden. Der Jahresabschluss wird der Stiftungsaufsicht, das ist die Bezirksregierung in Arnsberg, vorgelegt. Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung ist selbstlos tätig und verwendet ihre Mittel nur zu den in der Satzung festgelegten Zwecken.
Wenn Sie sich entschlossen haben, die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung zu unterstützen, können Sie das - je nach Lage Ihres Einzelfalls - auf verschiedene Art und Weise tun.
Sie spenden einen Betrag an die Stiftung; die Höhe bestimmen Sie. Die Stiftung wird die Beträge ausschließlich direkt für die satzungsgemäßen Zwecke verwenden.
Hiermit fördern Sie zeitnah gemeinnützige Zwecke in Ihrer unmittelbaren Umgebung und legen dabei fest, wofür die Mittel verwendet werden sollen. Gern ist Ihnen aber auch die Stiftung bei der Auswahl des Verwendungszwecks behilflich. In jedem Fall respektiert die Stiftung Ihren Wunsch und garantiert die zweckgebundene Weiterleitung der Gelder. Ihre Zuwendung überweisen Sie bitte auf das Konto der Stiftung DE94 4525 0035 0000 6600 01.
Oder Sie bitten bei besonderen Anlässen, z.B. einem Jubiläum, einem fröhlichen oder traurigen Familienereignis, statt der üblichen Geschenke um eine Geldspende zugunsten eines Ihnen am Herzen liegenden Verwendungszwecks. Ein Sonderkonto dazu stellt Ihnen die Stiftung gern zur Verfügung.
Für alle Spenden erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung zur Verwendung in Ihrer Steuererklärung.
Möchten Sie der Stiftung einen größeren Betrag zuwenden, können Sie dies in Form einer so genannten Zustiftung zum Stiftungskapital tun. Ihre Leistung erhöht so auf Dauer das Kapital der Stiftung. Sie wird nicht verbraucht, sondern rentabel angelegt. Ausgeschüttet werden nur die Zinsen. Durch die Zustiftung ist also die Unterstützung der gemeinnützigen Zwecke langfristig, über Jahre hinweg, gewährleistet. Auch bei der Zustiftung können Sie den konkreten Verwendungszweck festlegen.
Die Zustiftung ist im Prinzip eine separate Stiftung, die für den Zustifter aber mit erheblichen Vorteilen verbunden ist. Denn viele rechtliche und organisatorische Aufgaben entfallen für den Stifter. Um die Vertragsgestaltung, die Besetzung der Organe und die Beantragung der staatlichen und steuerlichen Genehmigungen braucht sich der Zustifter nicht selbst zu kümmern. Die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung verwaltet das Vermögen der Zustiftung und stellt die Verwendung der Erträge für den vom Stifter gesetzten Zweck sicher. Dies wird auch für die Zeit nach dem Ableben des Zustifters garantiert.
Eine besondere Form der Zustiftung ist die treuhänderische Stiftung, die dem Zustifter weitgehende Mitwirkungsrechte zusichert.
Neben dem Stiftungszweck kann der Zustifter einvernehmlich mit dem Vorstand der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung den Namen für die Zustiftung festlegen.
Der Zustifter kann sich selbst, die Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung oder einen Dritten als Vorstand der Zustiftung einsetzen. Dieser Vorstand entscheidet gemeinsam mit dem Kuratorium der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung über die Verwendung der Erträge der Zustiftung im Rahmen des Stiftungszwecks.
Treuhänderische Zustiftungen sind schon ab einem Betrag von 10.000 Euro möglich.
Über die steuerlichen Vergünstigungen hinaus wird das Engagement eines Stifters für öffentliche Anliegen auch in anderer Hinsicht vielfach belohnt. Für Zustifter bedeutet das konkret
Auf Wunsch kann bei einer treuhänderischen Stiftung ab einer Höhe von 20.000 Euro der Name des Zustifters auf eine Tafel aufgenommen werden, die deutlich sichtbar in den öffentlich zugänglichen Räumen der Sparkasse Witten, z.B. im Foyer, aufgestellt wird.
Vielleicht möchten Sie den Betrag für Ihre Zustiftung noch nicht zu Lebzeiten aus der Hand geben, weil Sie jetzt noch nicht wissen, ob und ggf. in welcher Höhe Sie das Geld noch selbst benötigen. In diesem Fall können Sie in einem Testament, dazu sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Notar beraten lassen, schon heute Regelungen für die Zeit nach Ihrem Tode treffen.
Eine überlegenswerte Variante ist in diesem Zusammenhang, die Stiftung mit einem kleineren Anfangsvermögen zu Lebzeiten zu errichten und durch spätere finanzielle Zuwendungen von Todes wegen weiter auszubauen. Dies hat den Vorteil, dass der Stifter an der Gestaltung der Stiftung mitwirken kann und die Befriedigung aus dem Nutzen, den er stiftet, selbst erfährt.
Die Stiftung hat keine Mitglieder, Gesellschafter oder Eigentümer. Sie handelt durch die Organe, die im Gesetz und in der Satzung vorgeschrieben sind. Die Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. Das Kuratorium bestimmt die Richtlinien der Stiftungsarbeit und entscheidet über die Verwendung der Stiftungsgelder. Ihm gehören Personen an, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung haben. Die Geschäftsführung obliegt dem Stiftungsvorstand, dem mindestens zwei leitende Mitarbeiter der Sparkasse Witten angehören.
Die Kuratoriums- und Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Sie haben keinen Anspruch auf Vermögensvorteile oder Zuwendungen aus Mitteln des Stiftungsvermögens.
Dem Kuratorium der Stiftung gehören an:
Dem Vorstand der Stiftung gehören an:
In der Satzung der Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung ist der Stiftungszweck genau geregelt. Vorrangig sollen Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die einen Bezug zu den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Witten haben und über einen längeren Zeitraum wirken, also Investitionscharakter haben.
Die Voraussetzungen für den Antrag auf Ausschüttungsmittel der Stiftung ergeben sich aus der Satzung:
Es reicht ein formloser Antrag an die Stiftung mit Angaben zum Antragsteller, zu der Maßnahme und zum Finanzierungsplan.
Die Postanschrift lautet:
Wittener Sparkassen- und Bürgerstiftung
c/o Sparkasse Witten
Ruhrstraße 45
58452 Witten
Die E-Mail-Adresse der Stiftung lautet: info@sparkassen-und-buergerstiftung.de
Die Stiftung prüft zunächst den Antrag. Sodann entscheidet das Kuratorium der Stiftung, welche der vorliegenden Vorhaben gefördert werden können. Die Stiftung teilt dem Antragsteller das Ergebnis der Kuratoriumsentscheidung mit.
Die bewilligten Stiftungsmittel werden nach Vereinbarung ausgezahlt.
Der Empfänger stellt der Stiftung eine Spendenbescheinigung aus und weist die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach.
Werden die Mittel nicht nachweislich entsprechend der Zweckbindung verwandt, sind sie an die Stiftung zurückzuzahlen.
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